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Vorsicht bei Fremdwährungskonten ab 2025!

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Die SCA Portfoliomanagement GmbH in Neutraubling verwaltet mittlerweile im Bereich der Finanzportfolioverwaltung ein Vermögen im dreistelligen Millionenbereich und betreut darüber hinaus über 30 Family Offices im deutschsprachigen Raum. Im Rahmen Ihrer Tätigkeiten managt das Unternehmen unter anderem auch Fremdwährungskonten. Der geschäftsführende Gesellschafter Tobias Koch gibt Einblick in die ab 2025 geltenden gesetzlichen Änderungen.


Fremdwährungskonten sind Bankkonten, die nicht in Euro, sondern z.B. in US-Dollar, Kanadischem Dollar oder Schweizer Franken geführt werden. Ab 2025 sind inländische Banken dazu verpflichtet, Fremdwährungsgewinne/-verluste an das Finanzamt zu melden. Als Folge ist möglicherweise Kapitalertragsteuer abzuführen.

Der typische Privatanleger besitzt normalerweise keine Fremdwährungskonten bei der Hausbank. Anders sieht es da schon aus, wenn man in einem internationalen Konzern tätig ist und beispielsweise Gehalts- oder Bonuszahlungen auf ein Dollar-Konto eingehen. Der etwas aktivere Depotinhaber wird eventuell seine Wertpapiere auch über Fremdwährungskonten abwickeln oder aufgrund höherer Zinsniveaus in Übersee entsprechende Tages- oder Festgeldkonten in US-Dollar sein Eigen nennen. 



All diese Personen hätten bisher ihre Fremdwährungserträge in Form von Zinsen, Dividenden, Veräußerungs- oder Wechselkursgewinnen im Rahmen ihrer Steuererklärung deklarieren müssen. Meistens hat man sich hierbei auf die Steuerbescheinigung der Bank verlassen. Jedoch sind die dort aufgelisteten Erträge meist nur auf die in Euro geführten Konten zurückzuführen und somit fehlerhaft gewesen. Die IT-Infrastruktur der jeweiligen Bank war diesbezüglich meist nicht auf dem aktuellsten Stand und die Finanzämter hatten keine Prüfungsmöglichkeit.


Durch die ab 2025 geltende Meldepflicht für die Banken haben diese nun nachgerüstet. Somit werden entsprechende Fremdwährungskonten nun genauer unter die Lupe genommen. Das Finanzamt könnte aber bei erstmals seit der Meldepflicht übermittelten, zu besteuernden Fremdwährungsgewinnen davon ausgehen, dass diese Fremdwährungskonten schon länger bestanden haben.


Aus diesem Grund sollte man prüfen, ob die Fremdwährungsgewinne in der Vergangenheit korrekt an das Finanzamt übermittelt worden sind. Falls dies nicht der Fall gewesen ist, könnte dies einen Steuerstrafbestand zur Folge haben. Abhilfe könnte eine rechtzeitige Selbstanzeige schaffen, wenn die nicht gemeldeten Fremdwährungsgewinne nachträglich offengelegt werden.


Wer also nur aufgrund der Vergangenheit ein Fremdwährungskonto besitzt, dieses aber nicht mehr aktiv nutzt, kann eine Schließung des Kontos noch in diesem Jahr in Erwägung ziehen. Andernfalls sollte man sich mit der Thematik eingehender befassen. Wenn Sie sich mit ihrem Unternehmen oder privat nicht mehr mit größeren Summen im Fremdwährungsbereich regelmäßig auseinandersetzen möchten, um den Kopf frei für andere Aufgaben zu haben, so kommen die Dienstleistungen der SCA Portfoliomanagement GmbH vielleicht für Sie in Frage.